1. Gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten.
2. Der Kunde wird gebeten, die Ware unmittelbar nach der Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und etwaige Beanstandungen so schnell wie möglich zu melden. Unterlässt der Kunde dies, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbeaussagen, öffentliche Anpreisungen und Erklärungen des Herstellers.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
5. Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus anderen Gründen als einem wesentlichen Mangel ab, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer seine Bereitschaft zur Abhilfe erklärt hat, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Die Annahme der Lieferung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
6. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die auf unsachgemäßen Betrieb, entgegen der vertraglichen Grundlage veränderte Systemkomponenten, die Verwendung ungeeigneter organisatorischer Mittel, die Verwendung in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat angegebenen Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Betriebsbedingungen oder Eingriffe in das System durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
7. Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beheben (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Ware liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.
Rechtegewährung in einem Vertrag über die Lieferung von Software
Klausel 4.8 gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von Software gemäß Klausel 2.2.
Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und unbegrenztes Nutzungsrecht an der Ware im vertraglich eingeräumten Umfang. Die Ware darf nur von einer maximalen Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden gekauften Menge entspricht. Die erlaubte Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Hauptspeicher und die bestimmungsgemäße Verwendung durch den Kunden. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, die gekaufte Ware zu vermieten oder zu unterlizenzieren, öffentlich zu vervielfältigen oder per Kabel oder drahtlos zugänglich zu machen oder Dritten gegen Gebühr oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat das Recht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, sofern dies zur Sicherstellung der zukünftigen Nutzung erforderlich ist.